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OLG Hamburg, 31.10.2002 - 3 U 71/02 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (8)
- JurPC
UWG § 3
Werbung mit "sicherem" Internetzugang - aufrecht.de
Werbung mit "sicherem" Internetzugang unzulässig
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Werbeaussage "T-Online eröffnet Ihnen den einfachen Weg ins Netz: Schnell, sicher, kostengünstig" im Hinblick auf die Angabe "sicher"; Bewerbung eines Internetzugangs als "sicher"; Gefahr der Irreführung; Unlauterer Wettbewerb; Verbrauchererwartung angesichts der ...
- online-und-recht.de
- Judicialis
UWG § 3
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
UWG § 3
Irreführende Werbung mit der Bezeichnung eines Internetzugangs als "sicher" - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
UWG § 3
Wettbewerbsrecht: Irreführende Werbeaussage - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- beck.de (Leitsatz)
Sicherer Internetzugang
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 12.03.2002 - 416 O /01
- OLG Hamburg, 31.10.2002 - 3 U 71/02
Papierfundstellen
- GRUR-RR 2003, 157
- VersR 2003, 1554
- MMR 2003, 340
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Hamburg, 06.07.2006 - 3 U 244/05
Irreführende Werbung: Angebot eines DSL-Internetzugangs mit der Angabe "Gehen Sie …
Die Verkehrsanschauung orientiert sich grundsätzlich am Wortsinn der Werbeaussage, d.h. am allgemeinen Sprachgebrauch und am allgemeinen Sprachverständnis (BGH, NJW-RR 2003, 260 - Thermal Bad; OLG Hamburg, NJOZ 2005, 3189 - 1&1 DSL PLUS bietet Ihnen mehr als einen zuverlässigen und sicheren Zugang zum Highspeed-Internet!; OLG Hamburg, GRUR-RR 2004, 333 - Sorgenfrei ins Internet; OLG Hamburg, GRUR-RR 2003, 157 - T-Online: sicher). - OLG Hamburg, 28.04.2005 - 3 U 209/04
Irreführung durch Werbung mit zuverlässigem und sicherem Internetzugang
Insoweit ist der vorliegende Fall mit dem vom Senat im Jahr 2002 entschiedenen Fall (GRUR-RR 2003, 157) und dem im Jahre 2004 entschiedenen Fall (3 U 40/03), der die blickfangmäßig herausgestellte Aussage: "Mit T... sorgenfrei ins Internet" zum Gegenstand hatte, nicht zu vergleichen.